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Datenschutzvereinbarung für die Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Kunden (PPF/Farbe PPF/Fensterfarbfolie spezifisch)

Partei A (Anbieter): [Vollbezeichnung des Unternehmens] (nachstehend "Partei A" genannt), Hersteller von PPF, Farb-PPF und Fensterfarbfolien)

Partei B (Empfänger): [Vollbezeichnung des Auftraggebers] (nachstehend "Partei B" genannt), der mit Partei A bei PPF, Farb-PPF und Fensterfarbfolie kooperiert)

I. Anwendungsbereich des Datenschutzes (Schwerpunkt auf Kooperationsszenarien für PPF/Farb-PPF/Fensterfarbfolie)

  1. Geschäftsinformationen der Partei B (einschließlich Informationen über die Produktkooperation): Einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beschaffungspläne der Partei B für PPF/Farb-PPF/Fensterfarbfolie (z. B. Beschaffungsmodell, Menge, Zyklus), Zielkundengruppen (z. B. Modifikationswerkstätten,4S-Läden für den Automobilbereich, grenzüberschreitende Händler), Preisstrategien, regionale Verkaufsstrukturen sowie grundlegende Geschäftsinformationen wie Name, Kontaktdaten und Anschrift der Partei B;
  2. Exklusive Anpassungsdaten für PPF/Farb-PPF/Fensterfarbfilm:
    • Anpassungsparameter: Wie die Grundstoffdicke von PPF (5-12 Mil), die Kratzfestigkeit, die Garantiezeit gegen Gelbfärbung; Farbe PPF Farbsystem (matte/glänzende/gradiente),Textur (Kohlenstofffaser/Matte), Farbkartennummer und Farbmischformel; Wärmedämmungsrate (50%-90%), Lichtdurchlässigkeit (15%-70%), Explosionssicherheit und andere OEM/ODM-Anpassungsdaten;
    • Entwurfsmaterialien: Einschließlich der exklusiven PPF-Verpackungsentwürfe/farbigen PPF-Verpackungsentwürfe der Partei B (z. B. gedrucktes LOGO, Anforderungen an das Verpackungsmaterial), Entwürfe für die Etiketten der Fensterfarbenfolie,sowie Farbproben und physische Proben von kundenspezifischen Produkten;
  3. Informationen zur Produktkonformität und zur Zertifizierung: Zielmarktvorschriften, die von Partei B für Partei A erforderlich sind (z. B. EU RoHS, US FCC-Anforderungen für PPF/Farb-PPF/Fensterfarbfolie), Produktprüfberichte (z. B.Prüfbericht zur Kratzfestigkeit von PPF, Daten der Wärmedämmungsprüfung mit Fensterfarbenfolie), zertifizierungsbezogene Informationen (z. B. Zertifizierungsnummer, anwendbare Produktmodelle,einschließlich der zuvor genannten PPF-Modelle wie UA-Serie und S-Serie);
  4. Sonstige vertrauliche Informationen für die Produktzusammenarbeit: Detaillierte Bestellungen von PPF/Farb-PPF/Fensterfarbfolie, die von Partei B als vertraulich gekennzeichnet sind, Feedback zur Testproduktion, Daten nach dem Verkauf,und der nicht veröffentlichten Produktförderpläne der Partei B und der während der Zusammenarbeit erlernten Strategien der Konkurrenz.

II. Vertraulichkeitsverpflichtungen der Partei A (für PPF/Farb-PPF/Fensterfarbfolie)

  1. Beschränkungen der Informationsnutzung: Partei A verwendet die Datenschutzinformationen der Partei B nur für die Produktion (z. B. Anpassung von Produktionslinien an die Anpassungsparameter der Partei B), Forschung und Entwicklung (z. B.Zusammenarbeit mit Partei B bei der Optimierung der Farbmischverfahren von Color PPF), Auftragslieferung (z. B. Herstellung nach Verpackungskonstruktion der Partei B) und Konformitätsbescheinigung (z. B. Bereitstellung von Prüfdaten für entsprechende Modelle) von PPF/Farb-PPF/Fensterfarbfolie.Es darf nicht für die Herstellung anderer Produkte oder für eine Außenausstellung verwendet werden.;
  2. Kontrolle der Informationssicherheit:
    • Kerntechnische Informationen wie PPF/Color PPF Farbmischformeln und Prozesse zur Wärmedämmungsschicht mit Fensterfarbenfolie dürfen nur für Kernforschung und Entwicklung und Produktionspersonal zugänglich sein,der eine besondere Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet;
    • Elektronische Dokumente (z. B. Anpassungsparameterblätter der Partei B, Farbkartendaten) sind verschlüsselt zu speichern; Papiermaterialien (z. B. Prüfberichte,Die Beurteilung der Anzahl der Proben wird von den zuständigen Stellen durchgeführt.; Proben (z. B. angepasste Farb-PPF-Proben für Partei B) sind separat mit "Vertraulich" gekennzeichnet und an einem verschlossenen Ort aufzubewahren;
  3. Vertraulichkeitsanforderungen an Dritte: Wenn Partei A eine dritte Partei (z. B. Prüfstelle, Logistikdienstleister) beauftragen muss, Informationen über PPF/Farb-PPF/Fensterfarbfolie (z. B.Einleitung der Prüfung der angepassten Fensterfarbfolie der Partei B), teilt sie Partei B im Voraus davon in Kenntnis und verlangt von der dritten Partei die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verhinderung von Informationslecks;
  4. Bearbeitung nach Beendigung der Zusammenarbeit: Innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Beendigung der Zusammenarbeit hat die Partei A die Verwendung der PPF/Farb-PPF/Fensterfarbenfolie der Partei B einzustellen, die Anpassungsparameterblätter zurückzugeben oder zu vernichten,Farbkarten, und unbenutzte maßgeschneiderte Verpackungen gemäß den Anforderungen der Partei B, die elektronisch gespeicherten Farbmischformeln und Bestelldaten löschen und keine Sicherungen für die spätere Produktion aufbewahren.

III. Rechte und Pflichten der Partei B (in Verbindung mit der Produktkooperation)

  1. Rechte: Partei B hat das Recht, regelmäßig den Schutz der PPF-/Farb-PPF-/Fensterfarbfolie durch Partei A zu überprüfen (z. B. Überprüfung der Probenlagerungsunterlagen).Die von Partei B angepasste Farb-PPF-Formel wird von einem Dritten verwendet), kann Vertragspartei B Vertragspartei A auffordern, die Leckage unverzüglich zu stoppen, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen (z. B. Personal in vertraulichen Positionen zu ersetzen) und Verluste auszugleichen;
  2. Verpflichtungen: Die Partei B stellt sicher, dass die angegebenen PPF-/Farb-PPF-/Fensterfarbfolie-Anpassungsparameter, Konformitätsanforderungen und andere Informationen wahr und rechtmäßig sind.Wenn Streitigkeiten aufgrund falscher Informationen entstehen (e).g. die vorgegebenen Anforderungen an die Lichtdurchlässigkeit von Fensterfarbfolien nicht den Vorschriften des Ziellandes entsprechen), trägt Partei B die entsprechenden Verantwortlichkeiten; gleichzeitigPartei B teilt Partei A eindeutig mit, welche Informationen zu den grundlegenden vertraulichen Informationen gehören (e.z.B. die Kernformel der PPF gegen Gelbfärbung) zur Erleichterung des Schlüsselschutzes der Partei A.

IV. Ausnahmeszenarien

  1. Informationen über PPF/Farbe PPF/Fensterfarbfolie, die der Öffentlichkeit bereits bekannt sind (z. B. allgemeine Standards der öffentlichen Industrie, Leckagen von Produktmodellen der Partei B, die nicht durch die Schuld der Partei A verursacht wurden);
  2. Informationen, die von Partei A im Rahmen der Zulassung zur Zusammenarbeit von Partei B angemessen verwendet werden (z. B.Bereitstellung von Testproben aus Fensterfarbenfolie an Prüfstellen mit Genehmigung der Partei B);
  3. Informationen über PPF/Farb-PPF/Fensterfarbenfolie, die gemäß Gesetzen und Vorschriften oder Anforderungen von Justiz- oder Verwaltungsbehörden (z. B.Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden bei der Überprüfung der Produktkonformität, und die Partei B 48 Stunden im Voraus benachrichtigt;
  4. Informationen, die von Partei B Dritten öffentlich gemacht oder von Dritten verwendet werden dürfen (z. B. informiert Partei B ihr kooperatives Logistikunternehmen über die individuell angepasste PPF-Verpackung).

V. Haftung für Vertragsverletzung (Bezug auf die Auswirkungen von Leckage von Produktinformationen)

  1. Wenn Vertragspartei A gegen dieses Abkommen verstößt und die Kerninformationen der Vertragspartei B über PPF/Farb-PPF/Fensterfarbfolie (z. B. Farbmischformeln, Anpassungsparameter) durchsickert,Sie entschädigt Partei B für unmittelbare wirtschaftliche Verluste (e.g. Verluste durch Stornierung von Aufträgen, erneute FuE-Kosten);
  2. Wenn durch Informationslecks die PPF-/Farb-PPF-/Fensterfarbfolienprodukte der Partei B ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Zielmarkt verlieren (z. B. werden von Wettbewerbern maßgeschneiderte Formeln verwendet),Die Partei A trägt auch die Kosten für die Wiederherstellung der Markenreputation der Partei B (.z.B. Vermarktungskosten, Kundenbefriedigungsgebühren) und mit Partei B zusammenarbeiten, um eine Klarstellungserklärung abzugeben.

VI. Laufzeit des Abkommens

Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung und des Siegels beider Vertragsparteien in Kraft -und gilt drei Jahre nach vollständiger Ausführung aller Auftrage zur Zusammenarbeit in den Bereichen PPF/Farb-PPF/FensterfarbfolieNach Ablauf des ZeitraumsDie Vertraulichkeitsverpflichtung der Partei A für nicht veröffentlichte Produktanpassungsinformationen und Kerntechnische Daten der Partei B bleibt gültig, bis die Informationen öffentlich gemacht werden..

VII. Andere

  1. Für die in diesem Abkommen nicht erfassten Angelegenheiten können beide Parteien eine zusätzliche Vereinbarung für spezielle Kooperationsszenarien von PPF/Farb-PPF/Fensterfarbfolie (z. B.Informationsschutz für die Anpassung von Kleinserien);
  2. Streitigkeiten, die sich aus diesem Abkommen ergeben, werden durch Verhandlungen zwischen den beiden Parteien gelöst.Die Streitigkeit wird dem Gerichtshof des Ortes, an dem sich Partei A befindet, vorgelegt..

Partei A (Dichtung): ________________

Rechtsbevollmächtigter Vertreter (Unterzeichnung): ____

Das Datum:/- Ich weiß nicht.

Partei B (Dichtung): ________________

Rechtsbevollmächtigter Vertreter (Unterzeichnung): ____

Das Datum:/- Ich weiß nicht.